Was sein muss (AGB)

1. Allgemein

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nich

2. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.

3. Unterrichtsausfall/Krankheit

Die Lehrkraft garantiert für den wöchentlichen Unterricht mindestens 35 und höchstens 38 Unterrichtsstunden im Schuljahr. Für den monatlichen Unterricht sind 12 Unterrichtseinheiten garantiert.

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin/den Schüler soll einen Tag vor dem Unterricht bei der Lehrkraft erfolgen. Bei monatlichem Unterricht ist ein im Voraus absehbarer Ausfall vier Wochen vorher mit der Lehrkraft abzusprechen. Durch den Schüler versäumte Stunden werden nicht nachgeholt oder erstattet.

Durch die Lehrkraft versäumte Stunden, die die im Schuljahr garantierte Stundenzahl unterschreiten, werden nach- bzw. vorgegeben. Dazu können die Schüler ausnahmsweise zu Gruppen zusammengefasst werden.

Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, wird die Gebühr für diese Stunden finanziell erstattet.

Bei längerer Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder der Lehrkraft entfällt die anteilige Gebühr nach Ablauf von 6 Wochen.

4. Gebühren und Gebührenanhebung

Die Unterrichtsgebühren für wöchentlichen und monatlichen Unterricht sind 12 Monate im Jahr zu entrichten. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren durch die Lehrkraft ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

5. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.

6. Kündigung

Die Kündigung des Unterrichts ist schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende/ zum 31. März und zum Jahresende/ zum 30. September möglich. Bei Anhebung der Unterrichtsgebühren ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Anhebung möglich.

7. Leihinstrumente

Leihinstrumente können gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Leihinstrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Verlust oder Beschädigung ist der Schüler, bzw. sein gesetzlicher Vertreter in vollem Umfang haftbar.

8. Workshops

Für die Teilnahme an einem Workshop bedarf es einer verbindlichen schriftlichen Anmeldung.

Die Kursgebühr ist nach Vereinbarung anteilig oder in voller Höhe im Voraus zum jeweils angegebenen Termin zu entrichten. Eine Rückerstattung bei Nichterscheinen zum Kurs ist nicht möglich (außer, es wird eine Ersatzperson gestellt). Materialkosten, Leihinstrument und Raummiete sind Bestandteil der Kursgebühr.

Die schriftliche Stornierung des Kurses ist bis zum 7. Werktag vor Kursbeginn möglich.

Materialkosten, Leihinstrument und Raummiete sind Bestandteil der Kursgebühr.

Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann der Kurs durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer zu Veranstaltungsbeginn über eine Aufzahlung, Unterrichtskürzung oder eine Mischform aus beidem einigen.

 

Die ausgewiesenen Gebühren ergeben sich wie folgt:

Inklusive Einkommenssteuer, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, Berufshaftpflicht, Altersvorsorge und Fahrtkosten. Dazu kommen Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Telefon und Internet. Weiterhin sind da Kosten für Miete, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Werbung und Fortbildung. Aufzählenswert sind die Kosten für Saiten, Fußbänke, Notenständer, Tinte, Toner, Papier, Klopapier, Seife und Reparaturen.

Für Ihre Gebühren bedanken sich: Das Finanzamt, diverse andere einnehmende Ämter, diverse Versicherungen, diverse Discounter und Carmen Ruth.